Bundestrojaner oder Staatstrojaner – eigentlich ist es egal, wie das Ding heißt. Jedenfalls wurde die staatliche Schadsoftware losgeschickt. Es gibt nicht wenige, die hier ihre Bedenken haben. Schließlich handelt es sich ja hier um einen Eingriff in die Privatsphäre von Internet-Nutzern. Bundes- und Landeskriminalamt haben mit ihm die Möglichkeit, Zugriff auf Computer und mobile Endgeräte zu erhalten. Der Trojaner kann dann die Kommunikation wie Chats oder Anrufe mitschneiden. Und das ist vielen Beobachtern ein Dorn im Auge.
In einer neuen Version wurde nun der so genannte Bundestrojaner auf das Volk losgelassen. Die Schadsoftware dient der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und soll die Kommunikation abfangen, bevor irgendeine Verschlüsselung – also auch ein Tunnel – greifen kann. Man denkt sich zwar, dass im Zuge der weltweiten Terror-Gefahr der Einsatz notwendig ist. Aber nachdem Apple sich medienwirksam weigert, ein verdächtiges Smartphone zu entsperren, ist der Zeitpunkt wohl eher doof.
Natürlich kann man das Ganze verfassungsrechtlich bedenklich finden. Man will sich wohl auf technischer Seite von der Software überzeugt haben. Und auch rechtlich scheinen nicht allzu viele Fragezeichen da zu sein. Allerdings werden die echten offenen Fragen wahrscheinlich erst im Einsatz beantwortet werden können. Frühere Ausgaben der Software konnten die hohen rechtlichen Hürden nicht meistern. Hier will man nachgebessert haben. Ob dies gelang, wird die Zukunft zeigen.
Es muss glasklar sein, dass es rechtliche Bestimmungen gibt, an die sich auch staatliche Behörden halten müssen. Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel. Und ob man sich mit der neuen Ausgabe des Bundestrojaners nun an die engen Rahmenbedingungen halten kann und wird, wird sich wohl erst zeigen müssen. Und sind denn alle Fragen zweifelsfrei ausgeräumt, ob die staatliche Schadsoftware nicht doch zusätzliche Lücken für Hacker öffnet?
Natürlich kommen die Verantwortlichen daher und beschwichtigen. Das ist ja auch ihr gutes Recht. Aber im Zuge von Verschlüsselungs-Trojanern, die sonstwie verteilt werden, darf man ja wohl skeptisch sein, dass nicht mehr passiert, als das Bundeskriminalamt vorgibt. Zumal ja auch der Bundestrojaner früher nicht ganz ohne gewesen sein soll. Mit anderen Worten: Ich bin mehr als skeptisch, was das Vorgehen betrifft. Ich bin gespannt, wie die Umsetzung ist und was überhaupt jetzt als nächstes passieren wird. Sie auch?