Seltsamer Markenrechtsstreit wegen „Googlen“

„Da muss ich das nachher mal googlen“ – Die Tätigkeit, etwas im Internet zu suchen, wird so benannt, wie der Internetriese heißt. Das kann Probleme bedeuten. Denn seit 2012 muss sich der Konzern aus dem kalifornischen Mountain View mit einer sehr skurrilen Sache auseinandersetzen. Es gibt eine Klage, in der es um das Markenzeichen „Google“ an sich geht. Und das schon seit 2012. Langsam geht es nun ans Eingemachte. Und dazu müssen wir mal googlen. Oder so.

Das Wort „Googlen“ gibt es doch gar nicht

Ich arbeite mit dem Google Chrome. Der hat eine Rechtschreibprüfung. Und die behauptet steif und fest, dass es das Wort „Googlen“ nicht gibt. Jedes Mal, wenn ich das Wort in den Browser tippe, unterstreicht mir diese Prüfung das Wort rot. Was lernen wir daraus? Das Wort ist eine Erfindung, mit der Google nichts zu tun hat. Denn das Wort „Googlen“ gibt es für den Konzern nicht. ODer doch?

Wer auch immer sich das Wort hat einfallen lassen, hat vermutlich das Markenrecht von Google verletzt. Dem Unternehmen dürfte es allerdings egal oder sogar ganz recht sein. Denn durch die Benutzung des Wortes wird die Marke gestärkt. Es war nie einfacher und billiger für ein Unternehmen, Werbung zu machen. Aber wie gesagt: Google hat das nicht erfunden, sonst würde die Rechtschreibprüfung im Chrome das Wort kennen. Und nochmal: Oder doch?

Der seltsame Streit

Jetzt gibt es David Elliott und Chris Gillespie, die vor ein paar Jahren fast 800 Domains angemeldet hatten, in denen das Wort „Google“ vorkommt. Google hatte daraufhin natürlich das Markenrecht verletzt gesehen, geklagt und gewonnen. Die beiden Einfaltspinsel haben es aber weiter getrieben und ihrerseits Google verklagt, da ja das Verb „googlen“ (englisch: „to google“) eine Beschreibung für das Ausführen der Internetsuche ist. Und das könne ja wohl keine Marke sein.

Nun ist der Fall vor dem Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der USA, gelandet. Ob man sich der seltsamen Nummer annimmt, weiß niemand. Und selbst wenn, steht es dann noch völlig in den Sternen, ob die Marke „Google“ tatsächlich gelöscht wird. Denn mit dem Verb „googlen“ wird im Allgemeinen die Suche im Internet bezeichnet, nicht nur die bei dem Riesen mit den bunten Buchstaben. Oder ist es etwa anders?

Mal googlen…

Davon mal abgesehen: Wer kam denn auf diese Idee? Seit 2004 steht das Verb im Duden. Es ist hier schon so, dass Google dafür gesorgt hat, dass im Duden dann als Erklärung steht: „Mit der Suchmaschine Google eine Information im Internet suchen“. Und wenn man das so weiterdenkt, dann kann das schon sein, dass die beiden Amerikaner Recht haben und Google damit das Recht an der Marke verlieren könnte.

Ich bin kein Experte für Internetrecht. Aber mich würde es nicht wundern, wenn Google den Schutz der Marke verliert. Erst haben sie dafür gesorgt, dass das Verb als „Im Internet suchen“ beschrieben wird. Und dann sollte später doch genauer definiert werden, dass es sich um die Suche mit exakt der Suchmaschine handelt. Dieses Theater könnte jetzt tatsächlich für Ärger sorgen. Aber wie sagten schon die sachsen-anhaltinischen Komiker von Elsterglanz? Mal googlen – oder halt „mah kuchln“.

Elsterglanz - Internet
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