Bekanntmachung: Ein Kampf gegen Youtube-Abmahnungen läuft
Es gibt das Persönlichkeitsrecht. Wenn – so die unsinnige Auffassung der deutschen Gesetzgebung – jemand ein Youtube-Video einbindet, muss er vorher die darin vorkommenden Leute um Zustimmung bitten. Sonst können diese abmahnen. Dagegen geht nun ein deutscher Rechtsanwalt vor.