Leistungsschutzrecht: Die 3-Worte-Regel

Jetzt drehen alle durch. Beim Leistungsschutzrecht gibt es neue Entwicklungen. Und zwar solche, bei denen man sich als Publizist reflexartig an den Kopf greift. Ich bin ja immer wieder zum Thema unterwegs. Und ich muss ganz ehrlich sagen: Hat man sich erst noch gedacht, dass es nun wenigstens geklärt ist und man sich zumindest auf irgendwas berufen kann, ist nun wieder alles anders. Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber dieses Theater muss jetzt echt nicht sein. Ich schreibe mal eben über die überaus absurde 3-Worte-Regel.

Leistungsschutzrecht: Was soll das Alles?

Meine Güte, ich glaube, es hat inzwischen jeder alles mögliche zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage geschrieben oder sonstwie erzählt. Die Verlage – also nicht die Autoren – sehen eine eigene Leistung in der Aufbereitung von Textschnipseln für die Suchergebnisse, die sie sich von den Suchmaschinenbetreibern – allen voran Google – vergüten lassen wollen. Es geht immer wieder so weit, dass die Verlage behaupten, die Suchmaschinen würden sie bestehlen oder zumindest das Urheberrecht verletzen.

Mir konnte aber noch niemand hinreichend begreiflich machen, wieso die Verlage überhaupt eine gigantische Suchmaschinenoptimierung vollführen und wieso sie per Datei „robots.txt“ die Suchmaschinen eben nicht ausschließen. Ständig wird einfach nur gejammert, dass die Verlage im Bus der Suchmaschinen mitfahren sollen. Dabei standen die Verlage doch am Straßenrand und haben wie die Verrückten den Daumen hochgehalten und die frisch rasierten Beine vorgezeigt.

Also ehrlich: Was soll das Alles? Wenn ihr nicht wollt, dass die Suchmaschinen die Textschnipsel, die ihr explizit vorbereitet, anzeigt, dann lasst es. Aber das wollt ihr auch nicht. Ihr wollt ja angezeigt werden, ihr gebt einen Haufen Geld dafür aus. Und das wollt ihr von Google und Co. ersetzt haben. Ist das nicht ein bisschen scheinheilig? Das Leistungsschutzrecht – mancher sagt dazu: Leistungsschutzgeld – ist unnötig. Aber es ist eine Lizenz zum Gelddrucken.

Galerie: Um welche Textschnipsel geht es überhaupt?

Ich nutze ein wunderbares Plugin zur Suchmaschinenoptimierung. Nein, ich will das nie übertreiben, da ich immer wieder denke, dass es die Suchmaschinen doch irgendwann mal merken müssten, wenn man versucht, sie übers Ohr zu hauen. Jedenfalls mache ich da mit „Rank Math“ rum und kann darin auch die Textschnipsel anpassen, die in den Suchmaschinen und in den sozialen Netzwerken angezeigt werden. Das sieht dann ungefähr so aus:

Das Leistungsschutzrecht: So sieht die Vorschau auf dem Dektop aus
Das Leistungsschutzrecht: So sieht die Vorschau auf dem Dektop aus
Leistungsschutzrecht: Das wird mobil angezeigt
Leistungsschutzrecht: Das wird mobil angezeigt
Leistungsschutzrecht: So sieht es bei Facebook aus
Leistungsschutzrecht: So sieht es bei Facebook aus
Leistungsschutzrecht: Und das ist die Vorschau für Twitter
Leistungsschutzrecht: Und das ist die Vorschau für Twitter

Ich kann natürlich hergehen und im Editor für die Textschnipsel ein Leerzeichen einhacken oder so. Und dann schließe ich die Suchmaschinen noch weiter aus. Aber warum soll ich das machen? Ich will ja erreichen, dass die Textschnipsel Besucher anlocken. Sonst brauche ich das nicht zu machen. Wenn die Verlage aber das Leistungsschutzrecht hernehmen, sollen die Suchmaschinen für das, was die Verlage mutwillig dort rein gehackt haben, Geld bezahlen. Und es kommt noch absurder.

Die völlig absurde 3-Worte-Regel

Die Verbände von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern BDZV, VDZ und VDL gaben nun in einer gemeinsamen Eingabe an das Justizministerium zu bedenken, dass die EU-Vorgabe erklärt habe, dass es sich ausschließlich um ein absolutes Textminimum handeln würde. Daraus würde sich ergeben, dass nicht mehr als drei Wörter lizenzfrei bleiben dürfen. Und das Ganze betrifft auch die Überschriften. Die Bilder dürften verwendet werden. Ebenso die Links. Wobei auch das nicht klar ist.

Es spielt dabei auch keine Rolle, ob Suchmaschinenoptimierung betrieben wird oder nicht. Die Internetkonzerne merken meiner Meinung nach zurecht an, dass mit einer solchen nutzlosen Regelung der freie Austausch von Meinung und Information zerstört wird. Insofern ist doch so eine Geschichte völlig absurd. Den Nutzern muss doch die Möglichkeit gegeben werden, informiert Entscheidungen zu treffen, ob sie eine Webseite besuchen möchten oder nicht.

Wer weiß, vielleicht verstecken sich hinter Suchergebnissen, die mit dem Leistungsschutzrecht nur noch aus Zahlenkolonnen bestünden, auch Spam oder Phishing oder andere Schadsoftware. Und woher will man wissen, ob das Suchergebnis auch nur halbwegs das richtige Ziel sein kann? Mit solchen Dingen wird Missbrauch gefördert. Nicht zuletzt auch, weil dann Verleger Tatsachen und Informationen monopolisieren können und Gesellschaften beeinflussen können.

Fazit

Mir ist das Leistungsschutzrecht egal. Ich denke, das ist bei den meisten Bloggern nicht anders. Wir wollen die Besucher informieren, ihnen weiterhelfen, Themen einordnen etc. Wir wollen ja auch, dass die Besucher informiert sind. Und wenn die Besucher in den Suchmaschinen gar nicht gezeigt bekommen, was sie erwartet, kommen sie vielleicht gar nicht erst oder sind viel zu schnell wieder weg, weil das Thema verfehlt wurde.

Das Leistungsschutzrecht ist so schon eine merkwürdige Nummer, so sehr ich auch den Grundgedanken verstehen kann. Aber diese ominöse 3-Worte-Regel ist eine Schnapsidee. Und wenn diese so ins Leistungsschutzrecht eingearbeitet wird, könnte sich die ganze Nummer für die Verleger auch zum Pyrrhussieg entpuppen. Ich brauche diese Regelung nicht. Ich habe auch dargelegt, warum. Wer weiß, den Verlagen dämmert vielleicht auch irgendwann, dass das eine seltsame Nummer ist.

One Reply to “Leistungsschutzrecht: Die 3-Worte-Regel”

  1. Was ich vor allen Dingen nicht verstehe: Die Verlage und Zeitungen f***n sich doch selbst ins Knie, wenn nur noch ein klägliches Rudiment an Text bei Google News etc. erscheint. Gerade die News-Aggregatoren sind es doch, die die Leser zu den Zeitungen locken. Kein Mensch würde jeden Morgen die Neue Osnabrücker Zeitung, die Rhein-Zeitung, die FAZ, die Süddeutsche, den Alpenkurier und die Augsburger Allgemeine nacheinander durchlesen, soviel Zeit hat niemand. Stattdessen greift man – so wie ich jeden Morgen – auf Google News zurück, verschafft sich einen Überblick und geht dann gezielt in die Artikel, die einen interessieren. Dadurch wird dann die Zeitungsseite besucht, indem sie sich im Browser öffnet. Folglich wird auch Werbung gezeigt und Klickzahlen werden generiert.

    Fällt der Informationsweg über News-Aggregatoren weg, werden die Zeitungen das merken. Und zwar mit einem Rückgang der Klickzahlen und der Werbeeinnahmen. Typischer Fall von FAIL. Aber bitte, das kommt dabei heraus, wenn man sich selbst das Wasser abgräbt…

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