Komische Idee: Soll es ein Leistungsschutzrecht für Blogger geben?

Nein, das wird kein ernst zu nehmender Artikel zur Leistungsschutzrecht-Polemik. Da sind ja eh alle Messen gesungen. Aber ich frage mal so in den Raum: Wäre ein Leistungsschutzrecht für Blogger eine sinnvolle Sache?

Ich schreibe ja nun einmal sehr gern. Das merkt man vermutlich auch. Aber ich argumentiere mal eben wie der Springer-Konzern: Ich lasse mich ungern ummeine Arbeit bringen. Ich setze viel Arbeit in diesen Blog, um ihn lesenswert zu machen. Und da möchte ich doch, dass meine Lizenz eingehalten wird.

So viel zur Springer-Argumentation. Mir ist aufgefallen, dass es Blogs gibt (oder solche, die sich dafür halten), die einfach nur aufsammeln, was denen so über den Weg läuft. Ich könnte da jetzt Namen und Adresse nennen, aber das lohnt sich nicht.

Das Problem an diesen Blogs ist, dass die so verfahren, wie es von Springer kritisiert wird: Sie bringen die Überschrift und den ersten Absatz eines Artikels eines anderen Blogs. Darüber, dazwischen und darunter viel Werbung. DAS ist doch das, was Springer kritisiert, oder? Diese Blogs verdienen Geld damit, dass sie Anrisstexte mit Werbung ausstaffieren und mit deren Listung Geld verdienen.

Ich kritisiere das nicht. Ich laufe denen über den Weg und ignoriere die. Aber wenn diese Blogs mich ernsthaft so listen würden, würde ich das nicht gut finden. Wenn sie dazu wenigstens einen DoFollow-Link setzen würden. Aber so ist das schon mal nicht gedacht.

Dazu kann ich nur sagen: Das ist Blödsinn, damit wird ein Stückweit das eigentliche Bloggen ad absurdum geführt. Nur gut, dass es genügend Leute gibt, die vernünftig schreiben, und dass der Anteil derer, die nur Linkfarmen (so heißt das) zum Geldverdienen aufbauen, so verschwindend gering ist.

Nein, ein Leistungsschutzrecht für Blogger braucht kein Mensch. Ein Blog lebt vom gegenseitigen Teilen und Zitieren. Aber nur so zu arbeiten, wie ich es beschrieben habe, das ist kein Bloggen. Oder wie sehen Sie das?

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