DSGVO-Abmahnung: Es war ja zu erwarten

Nie und nimmer wird es eine DSGVO-Abmahnung geben! Vor allem Blogger werden niemals damit in Berührung kommen. Wieso aber besteht dennoch große Unsicherheit? Und wieso gibt es trotz allem doch inzwischen Abmahnungen? Der EU-Elfenbeinturm wird dazu schweigen. Man kann nur allenthalben auf endgültige Klarheit drängen. Aber wo soll die herkommen, wenn niemand die Datenschutz-Grundverordnung richtig anwenden kann?

Die Maschinerie mit der DSGVO-Abmahnung

Es kursieren mehrere Schreiben, die man gut und gern als DSGVO-Abmahnung bezeichnen kann. Ich habe immer geschrieben, dass ich vermute, dass die Advokaten bereits mit den Hufen scharren würden. Ich kann mir vorstellen, dass das hier und da vielleicht jemand belächelt hat. Die Frage, die sich nun stellt, ist folgende: Lächelt man immernoch darüber, wenn die ersten Abmahnungen das Datum 25. Mai 2018 – also der „DSGVO-Tag“ – tragen?

Prominent geworden ist eine DSGVO-Abmahnung, die ein Augsburger Rechtsanwalt im Namen eines Baudienstleisters aus dem Großraum Heidelberg verschickt hat. Aber das ist nicht die einzige DSGVO-Abmahnung. Es kursieren noch mehr Meldungen zum Thema. Kann man in diesem Zusammenhang schon von einer Welle oder einer Maschinerie sprechen? Ich hoffe nicht, aber ich befürchte das Schlimmste.

Kommen solche Schreiben nun per Serienbrief zu völlig ahnungslosen Empfängern? Wie ist das eigentlich? Und wie soll das weitergehen? Zwar kann es sein, dass sich dieser Augsburger Rechtsanwalt vor Gericht dann eine blutige Nase holt. Aber wenn ich ehrlich bin, würde ich nicht darauf wetten. Und mal so gesehen: Wie viele Abmahnungen landen am Ende wirklich vor Gericht? Oftmals wird doch vorher bezahlt. So wird das auch in Sachen DSGVO-Abmahnung ablaufen.

Die DSGVO-Abmahnung und die rechtliche Unsicherheit

Es ist bisher völlig unklar, welche Folgen aus der Datenschutz-Grundverordnung entstehen. Ob das Thema DSGVO-Abmahnung nun tatsächlich zur Normalität wird, steht völlig in den Sternen. Können zum Beispiel Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht abmahnen? Das ist alles nicht geklärt. Und so weiter gedacht: Ist es sinnvoll, entsprechende Klagen gegen Google und Facebook einzureichen?

Am Ende muss man festhalten, dass die Datenschutz-Grundverordnung trotz langer Erarbeitungszeit und langer Einführungszeit denkbar unausgegoren ist. Dennoch sollte man eine DSGVO-Abmahnung nicht unterschätzen. Allenthalben gilt, dass man nicht vorschnell bezahlen soll, sondern das Alles lieber überprüfen lassen soll. Und ich hoffe, irgendwann kommt eine entsprechende Aufklärung dazu.

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